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Gewährleistungsantrag

Gewährleistungsantrag

Im Falle einer Gewährleistung beantragen Sie diese bitte mit folgendem Formular: Gewährleistungsformular

Bitte beachten Sie zur Gewährleistung auch den §6 Gewährleistung in unseren AGBs:

§ 6 Gewährleistung
1) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort zu überprüfen. Dabei festgestellte offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Vermerk auf dem Lieferschein – siehe §5 Abschnitt 6)).
Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung - sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat uns Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel zu überzeugen. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar sind, ausgeschlossen. Bei gewerblichen Endverbrauchern (siehe §2 Absatz 2)) entfällt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

2) Die Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Gefahrübergang, sofern sich nichts Abweichendes aus Vertrag oder Gesetz ergibt. Sollte durch den Hersteller des Liefergegenstandes eine längere Gewährleistungsfrist oder eine Garantie eingeräumt werden, so treten wir unsere Rechte hieraus bereits mit dem Kauf an den Besteller/Käufer ab.
3) Im Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache mit dem Hersteller Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Insoweit erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, sind von uns nicht zwingend zu ersetzen.
Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich eines Mangels nachweislich zweimal fehl oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird die Nachbesserung deshalb verweigert, so kann der Besteller/Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
4) Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.

5) Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaften Einbau,ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Durch vom Besteller/Käufer oder Dritten ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe wird jede Gewährleistung von uns ausgeschlossen.

6) Umtausch bei Nichtgefallen ist unter Kaufleuten ausgeschlossen. Wird dennoch eine Rücksendung gewünscht, muss der Besteller/Käufer für die bestellte Ware Einlagerungskosten (Artikelabhängig) zahlen. Die hierzu anfallenden Versandkosten müssen vom Besteller/Käufer selbst übernommen werden.

7) Ins Ausland verkaufte Ware muss für den Fall, dass ein Gewährleistungsfall eintritt nach Deutschland geschickt werden. Der Käufer übernimmt hierfür die Versandkosten und entrichtet ebenfalls die Kosten für die Rücksendung an ihn. Dafür erhält er eine Vorabrechnung.

8) Im Falle einer Gewährleistung möchten wir Sie bitten unser Gewährleistungsformular  auszudrucken und ausgefüllt an uns zu senden, das verkürzt Bearbeitungs- und Ersatzlieferungszeit.

 

ACHTUNG: Bei Inseln ohne Straßenanbindung ist keine Vor-Ort-Gewährleistung möglich!

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