Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 10.11.2023

1 Vertragsabschluss

1.1. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers/Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung in schriftlicher Form zugestimmt.

1.2 Online-Shop Angebote unter www.gastro-gross.com richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. Nichtverbraucher i.S. von § 310 Abs.1 BGB sowie Behörden und kirchliche, öffentliche und soziale Einrichtungen.
Der Besteller/Käufer bestätigt mit Abschicken seiner Bestellung ausdrücklich Unternehmer zu sein und mit der Bestellung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

1.3. Alle Nebenabreden oder von diesen AGB abweichenden Abreden sowie Änderungen der Auftragsbestätigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Besteller/Käufer im Auftragsschreiben zusätzliche Bedingungen oder Auflagen aufnimmt, denen wir nicht ausdrücklich widersprechen oder das der Besteller/Käufer seine Einkaufsbedingungen zur Grundlage des Vertrages machen will. Soweit diese im Widerspruch zu unseren AGB stehen, werden sie auch nicht durch unser Schweigen oder vorbehaltlose Ausführung dieses Vertrages Vertragsinhalt.

1.4. Der Besteller/Käufer erklärt sich mit seiner Bestellung im Voraus damit einverstanden, dass diese AGB auch für alle weiteren Angebote, Aufträge und Verträge gelten, ohne dass sie jeweils neu vereinbart werden müssen.

2 Angebot

2.1. Unsere Angebote sind stets unverbindlich und stets freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich mit einer Auftragsbestätigung bestätigen oder unsere tatsächliche Lieferung oder Leistung zustande kommt. Dann gelten Lieferschein oder Warenrechnung als Auftragsbestätigung.

2.2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor.
Der Besteller/Käufer darf solche Unterlagen Dritten nicht zugänglich machen. Auf unser Verlangen sind sie an uns zurück zu geben bzw. (bei elektronischer Form) zu löschen, soweit dem keine Rechtsvorschriften oder berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.

2.3. Gegenstand der geschuldeten Lieferung oder Leistung sind die von uns angebotenen und vom Kunden bestellten Waren und/oder Leistungen. Sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich anders bezeichnet, beziehen sich Ausführungen und Preise auf die jeweils angebotenen Artikel, nicht jedoch auf eventuell mit abgebildetem Zubehör oder Dekorationen. Herstellerangaben und Herstelleräußerungen sind nur Vertragsbestandteil, sofern sie durch unser Angebot oder sonstige Vereinbarung in den Vertrag einbezogen wurden.

3 Lieferumfang

3.1. Beschreibungen von Produkten in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, Katalogen, Prospekten und im Internetshop sind nur annähernd maßgeblich.
Abweichungen hinsichtlich Material, Farbe, Gewicht, Abmessungen, technischer Gestaltung und ähnliche Merkmale bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch für den Besteller/Käufer zumutbar bleibt.
Im Übrigen verstehen sich alle Mengen-, Maßangaben und ähnlichen Merkmale mit den handelsüblichen Toleranzen.

3.2. Der Kunde hat selbst die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die aufgrund unserer Spezifizierung zum Betreiben der Anlage erforderlichen Medien (z.B. Strom, Gas, Wasser, Abwasser) in der entsprechenden Dimensionierung vorhanden sind.
Er ist ebenso für die Einholung von Genehmigungen für den Betrieb der entsprechenden Anlagen verantwortlich.

4 Preise

4.1. Alle Preisangaben in Angeboten oder Auftragsbestätigungen sind nach den am Abgabetag geltenden Löhnen und Preisen für Material und Frachten errechnet.
Ändern sich diese Kosten bis zur Ausführung des Auftrages, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu ändern.
Diese Preisänderungsklausel findet auch dann Anwendung, wenn nachträglich auf Wunsch des Bestellers/Käufers der Liefertermin hinausgeschoben wird. Alle von uns genannten Preise gelten „netto ab Lager oder Werk“, das heißt ohne Transportkosten und Umsatzsteuer und ggf. Mindermengenaufschlag.

4.2. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Dampf, Abwasser, Heißwasser, Gas etc.) ist vom Besteller/Käufer auf seine Kosten zu veranlassen und darf nur von konzessionierten örtlichen Elektrofachleuten bzw. Installateuren vorgenommen werden.

4.3. Sind wir zusätzlich mit dem Zusammenbau bzw. der Aufstellung, der Überwachung, des Anschlusses der Liefergegenstände beauftragt, stellen wir auf Anforderung Kundendienstmonteure zu den jeweils gültigen Berechnungssätzen zur Verfügung. Im Übrigen gelten hierfür die Bestimmungen § 10.

5 Lieferung

5.1. Teillieferungen sind zulässig.

5.2. Angaben zu Lieferzeiten sind für uns unverbindlich. Wir übernehmen hierfür keine Haftung, da z.B. ein Abverkauf jederzeit möglich ist. Die Lieferfrist beginnt mit der Vorausbezahlung sowie der Beibringung der vom Besteller/Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben oder mit Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vorgesehenen Frist versandbereit ist und dies dem Kunden mitgeteilt wurde bzw. der Liefergegenstand vom Werk zum Versand gegeben worden ist. Montageleistungen, auch wenn sie von uns übernommen worden sind, sind nicht innerhalb der Lieferfristen auszuführen, außer dies wäre ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt.

5.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, wozu auch nachträgliche eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten unserer Vorlieferanten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen, usw. gehören, haben wir nicht zu vertreten.
Wegen derartiger Ereignisse sind wir berechtigt, die Lieferung oder Leistung um deren entsprechende Dauer und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Die abgegebene Erklärung unserer Vorlieferanten oder eines Unterlieferers gilt als ausreichender Beweis dafür, dass wir an der Lieferung oder Leistung gehindert sind.

5.4. Aus der Überschreitung vereinbarter Lieferzeiten, die wir zu vertreten haben, stehen unserem Kunden als gewerblichen Endabnehmer folgende Ansprüche zu:

5.4.1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur im Fall unseres Verzuges und angemessener schriftlicher Nachfristsetzung mit ausdrücklicher Androhung der Ablehnung der Leistung nach Ablauf der Nachfrist möglich.


5.4.2. Im Falle unseres Verzuges kann eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,2 % für jede vollendete Woche des Verzuges insgesamt höchstens 3 % des Rechnungswertes ohne Mehrwertsteuer und Transportkosten der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung verlangt werden. Darüberhinausgehende Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen, außer wir würden im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zwingend haften.

5.5. Die Gefahr geht spätestens bei Verladung auf den Kunden über.
Unterbleibt die Ablieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit Versandbereitschaft über.
In diesen Fällen wird die versandbereite Ware für Rechnung und Gefahr des Kunden auf Lager genommen. Die Fälligkeit der Rechnung wird dadurch nicht berührt.


5.6. Der Empfänger hat Transportschäden jeder Art unverzüglich bei uns anzuzeigen. Dies muss zwingend mit einem Hinweis auf dem Lieferschein erfolgen. Wird ein Lieferschein ohne jeweiligen Hinweis auf einen Transportschaden unterschrieben, können im Nachhinein keine Haftungsansprüche gestellt werden.

Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen.
Im Falle eines durch Transportversicherung abgedeckten Transportschadens haben wir das Wahlrecht, entweder die Versicherungssumme entgegenzunehmen und Ersatz zu liefern oder Zahlung des Kaufpreises von dem Kunden gegen Abtretung der Versicherungssumme zu verlangen.


5.7. Bei Abnahmeverzug des Besteller/Käufer steht uns nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist neben den gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, entweder die Durchführung des Auftrages oder Schadensersatz in Höhe von 30% des Nettoauftragswertes zu verlangen, es sei denn, der Besteller/Käufer weist nach, dass nur ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, oder vom Vertrag zurückzutreten.
Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten, dies gilt insbesondere auch bei Spezialanfertigungen.


5.8. Die Wahl der Versandart bleibt mangels anders lautender Vereinbarung uns überlassen.

Wir haften nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch unsere Vorlieferanten im Zusammenhang mit der Anlieferung verursacht werden.

5.9. Lieferbedingungen für Deutschland: wir liefern alle Bestellungen über den Onlineshop Versandkostenfrei. Maßgebend dafür ist die Anlieferung in Deutschland, ohne Inseln und Bergstationen.

5.10. Lieferbedingungen für Inseln, EU- oder Drittländer sind vor Bestellung zu erfragen (Telefon; Fax, Mail, usw.) (Formular Versandkosten) zu erfragen.

5.11. Die Kosten der Hin- und Rücksendung hat der Besteller/Käufer selbst zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.

5.12. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich frei Bordsteinkante. Eventuelle zusätzliche Kosten für den Eiltransport auf Grundstücke und in Gebäude gehen zu Lasten des Empfängers.

6 Gewährleistung


6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort zu überprüfen. Dabei festgestellte offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Vermerk auf dem Lieferschein – siehe Abschnitt 6.6.)).
Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung - sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat uns Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel zu überzeugen. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar sind, ausgeschlossen. Bei gewerblichen Endverbrauchern (siehe §2 Absatz 2)) entfällt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

6.2. Die Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Gefahrübergang, sofern sich nichts Abweichendes aus Vertrag oder Gesetz ergibt. Sollte durch den Hersteller des Liefergegenstandes eine längere Gewährleistungsfrist oder eine Garantie eingeräumt werden, so treten wir unsere Rechte hieraus bereits mit dem Kauf an den Besteller/Käufer ab.

6.3. Im Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache mit dem Hersteller Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Insoweit erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, sind von uns nicht zwingend zu ersetzen.
Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich eines Mangels nachweislich zweimal fehl oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird die Nachbesserung deshalb verweigert, so kann der Besteller/Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6.4. Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.

6.5. Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaften Einbau, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Durch vom Besteller/Käufer oder Dritten ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe wird jede Gewährleistung von uns ausgeschlossen.

6.6. Umtausch bei Nichtgefallen ist unter Kaufleuten ausgeschlossen. Wird dennoch eine Rücksendung gewünscht, muss der Besteller/Käufer für die bestellte Ware Einlagerungskosten (Artikelabhängig) zahlen. Die hierzu anfallenden Versandkosten müssen vom Besteller/Käufer selbst übernommen werden.

6.7. Ins Ausland verkaufte Ware muss für den Fall, dass ein Gewährleistungsfall eintritt nach Deutschland geschickt werden. Der Käufer übernimmt hierfür die Versandkosten und entrichtet ebenfalls die Kosten für die Rücksendung an ihn. Dafür erhält er eine Vorabrechnung.

6.8. Im Falle einer Gewährleistung möchten wir Sie bitten unser Gewährleistungsformular  auszudrucken und ausgefüllt an uns zu senden, das verkürzt Bearbeitungs- und Ersatzlieferungszeit.

6.9. Teilegarantie*

Folgende Lieferanten/Hersteller gewähren lediglich  1 Jahr Gewährleistung  auf Teile (Teilegarantie)* - Verschleissteile und Bedienfehler ausgeschlossen:  
 - Bonamat Bravilor 
 - ecomax by hobart 
- Salvis AG
 * Teilegarantie Wird ein Gerät mit einer Teilegarantie angeboten, werden defekte Ersatzteile kostenfrei ausgetauscht. Kosten, die für die Überprüfung und/oder Reparatur anfallen, werden weder vom Hersteller noch von unserer Firma, Gastro Groß e.K., übernommen. Zudem behalten wir uns das Recht vor, die defekten Teile zur Prüfung einzufordern.

7 Zahlungen


7.1. Falls nichts anderes schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt ist, haben alle Zahlungen per Vorkasse, mit Sofortüberweisung oder über ein PayPal Konto zu erfolgen.

7.2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf etwa bestehende ältere Restschulden anzurechnen.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

7.3. Eine Zahlung ist erst erfolgt, wenn wir über den Betrag bedingungslos verfügen können.

7.4. Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat, mindestens jedoch die von uns zu zahlenden Kontokorrentzinsen.

7.5. Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechts, Krankenhausgesellschaften, Städte und Gemeinden, kirchliche Einrichtungen, Einrichtungen des Bundes, der Länder, Städte, Gemeinden und Stiftungen kann auf besondere Vereinbarung Zahlung binnen 14 Tage nach Lieferung eingeräumt werden. Vereine sind davon ausgenommen.

7.6. Zurückbehaltungsrechte des Bestellers/Käufers sowie Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen sind ausgeschlossen.
Zahlungen aus dem Ausland (EU als auch Drittländern) haben für uns als Empfänger lastenfrei ohne jeden Abzug von Bankgebühren und Courtagen zu erfolgen.
Sämtliche anfallenden Kosten für Auslandszahlungsverkehr sind vom Auftraggeber zu tragen.

8 Eigentumsvorbehalt


8.1. Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen unseren Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

8.2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung im Bereich des Kunden erfolgen stets für uns jedoch ohne Verpflichtung. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum unseres Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.
Der Besteller/Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgendem als Vorbehaltsware bezeichnet.

8.3. Unser Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, wenn er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und solange er nicht uns gegenüber im Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit sicherungshalber an uns in vollem Umfang ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung wird der Kunde die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises gestattet der Wiederverkäufer uns oder deren Beauftragten das Betreten des Ausstellungsraumes des jeweiligen Liefergegenstandes. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der Weiterveräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten.

8.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

8.5. Ist der Besteller/Käufer mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug oder mit einer Teilzahlung in Rückstand geraten, dann sind wir berechtigt, sofort die gelieferte Ware, auch soweit sie mit Grund oder Gebäude fest verbunden ist, beim Käufer oder Besteller abzuholen.

8.6. Der Besteller/Käufer gestattet uns insoweit, die im Eigentum oder im Besitz des Käufers oder Bestellers stehenden Räumlichkeiten und Grundstücke oder Grundstücksteile zu betreten. Schäden, die infolge des Abtransportes oder der Demontage an Grundstück und Räumlichkeiten sowie Gebäuden und Gebäudeteilen entstehen, haben wir nicht zu erstatten.

9 Schadensersatzansprüche


Falls wir ausdrücklich in die Aufhebung eines verbindlich erteilten Auftrages einwilligen, hat der Kunde 30 % der Auftragssumme an uns zu zahlen, auch wenn wir dies bei der Aufhebung nicht ausdrücklich wiederholen.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde den Vertrag nicht erfüllt und bei Rücktritt. Ist der Lieferungsgegenstand ausgeliefert, erhöht sich der Pauschalbetrag um die Kosten des Hin- und Rücktransportes sowie die Kosten der Aufarbeitung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

10 Allgemeine Haftungsbegrenzung

10.1. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nichtleitender Erfüllungsgehilfen haften wir jedoch nur, wenn sie eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzen.

10.2. Beschränkt ist die Haftung in jedem Fall auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren, bei Verträgen dieser Art typischerweise eintretenden Schadens, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Bei Verzugshaftung ist die Haftungssumme auf 5% des Auftragswertes beschränkt.

10.3. Haftung wird nur insoweit übernommen, wie unser Vorlieferant haftet.

10.4. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren mit Ablauf eines Jahres, sofern nicht das Gesetz eine längere Verjährungsfrist vorschreibt oder vorsätzliches Handeln gegeben ist.

11 Kundendienst

11.1. Bei Reparaturen und Wartungsarbeiten können wir nach Absprache mit dem Kunden den Kundendienst nach Maßgabe der jeweils geltenden Berechnungssätze zur Verfügung stellen.
11.2. Kundendienstmonteure sind nicht berechtigt, Garantiezusagen und andere, die uns verpflichtende, Erklärungen abzugeben

12 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand


12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame oder unvollständige Bestimmung wird durch eine solche Regel ersetzt, die dem Sinn und Zweck der gewünschten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.

12.3. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch und insbesondere für Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel. Soweit die Einhaltung der Schriftform erforderlich ist, genügt auch die Übermittlung per Telefax. Eine elektronische Datenübermittlung (E-Mail) ist nur ausreichend, sofern diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist

12.4. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist das jeweilige von Gastro Groß e.K. in der Auftragsbestätigung benannte Werk (Betriebsstätte). Soll die Versendung nach den Vereinbarungen der Parteien von dem Werk eines Dritten aus erfolgen, ist dieses Werk der Erfüllungsort.

12.5. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz, Gastro Groß seinerseits ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

12.6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch im Verhältnis zu ausländischen Bestellern unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.

12.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, diese durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.

Gastro Groß e.K.
Ortsteil Eibau,Grenzweg 11
02739 Kottmar